Die Reifenversicherung hilft bei Beschädigungen durch:
Der Wert des beschädigten Reifens wird bei Kauf von neuen Reifen in einer Filiale gutgeschrieben (vorausgesetzt Sie haben Ihrer Filiale binnen 28 Tagen eine Schadensmeldung übermittelt). Der Restwert errechnet sich aus der Restprofiltiefe und dem ursprünglichen Nettokaufwert.
(Nähere Infos dazu erhalten Sie bei Ihrer Werkstatt).